Zu präzisieren ist, dass die Unterschrift der Mutter der Beschuldigten auf der Unterschriftenkarte auch gemäss Schriftenanalyse des KTD gefälscht ist. Indem die Beschuldigte bei der Poststelle K.________(Ortschaft) die gefälschte Unterschriftenkarte vorgezeigt hat, hat sie vorgespielt, zum Geldbezug auf dem Konto ihrer Mutter bevollmächtigt zu sein, was nicht zutraf. Die alleinige Vollmacht über die Konten von L.________ stand der Beirätin Fürsprecherin