_ hat die Unterschriftenkarte eingesetzt, um den Angestellten der H.________(Finanzunternehmung) vorzuspiegeln, sie sei die Bevollmächtigte ihrer Mutter und um von deren Konto Geld abzuheben. Da bereits der alleinige Gebrauch einer gefälschten Urkunde strafbar ist, ist es zudem vorliegend irrelevant, ob A.________ die Unterschrift selber gefälscht hat, oder ob dies ein Dritter getan hat, wie sie selbst aussagt […].»