Es liegt deshalb eine gefälschte Urkunde im Sinne des Gesetzes vor. Ebenfalls strafbar ist das Verwenden einer gefälschten Urkunde zur Täuschung, also deren Gebrauch im Rechtsverkehr mit entsprechender Täuschungsabsicht. A.________ hat die Unterschriftenkarte eingesetzt, um den Angestellten der H.________(Finanzunternehmung) vorzuspiegeln, sie sei die Bevollmächtigte ihrer Mutter und um von deren Konto Geld abzuheben.