In der Folge hat sich die Beschuldigte nach K.________(Ortschaft) begeben, wo sie erneut versuchte, auf der Poststelle Geld abzuheben. Da sie nun eine Unterschriftenkarte mit der gefälschten Unterschrift ihrer Mutter vorwies, von deren Fälschung sie wusste, hat sie den Betrag von CHF 17‘422.10 mittels eines Postchecks ohne Angabe der Kartennummer beziehen können. Damit wurde das Konto von L.________ vollständig saldiert.