Die Schriftenanalyse des KTD hat klar ergeben, dass die Unterschrift der Mutter der Beschuldigten auf der Unterschriftenkarte gefälscht ist, wobei offen bleiben muss, von wem die Fälschung stammt. Es erscheint höchst unglaubhaft, dass die Beschuldigte nicht um die Fälschung der Unterschrift gewusst haben will, hat sie doch selbst im Strafverfahren Schreiben mit der Unterschrift ihrer Mutter, datierend vor dem 24. September 2004, eingereicht, welche sich deutlich von der klaren Unterschrift auf der Unterschriftenkarte unterschied. Der Beschuldigten war die Beiratschaft über ihre Mutter bekannt.