Die Begründung, weshalb die Unterschrift nicht zittrig gewesen sei – der «erstaunlich topfite sehr betagte» Zahnarzt habe ihre Hand geführt – (vgl. dazu auch die Bestätigung von X.________ vom 10. Juni 2007; pag. 1253) erscheint konstruiert und als nachträgliche Begründung für die klare Unterschrift vorgeschoben. Aussagen von X.________ /«Wahrheitsbericht» von W.________ Hinsichtlich der Würdigung der Aussagen und der schriftlichen Bestätigungen von X.________ sowie des «Wahrheitsberichts» von W.________ wird auf die Ausführungen in E. III/7.3.3 hiervor verwiesen.