Auch dieses ist für die Beurteilung des vorliegenden Sachverhalts nur beschränkt relevant, da es nicht den Vorfall vom 24. September 2004 betrifft, sondern allgemein der angeblich schlechte gesundheitliche Zustand von L.________ sowie der angeblichen Konflikt mit der Beirätin Fürsprecherin AN.________ beschreibt. Erklärung von AA.________ Mit Revisionsbeilage 5, einer französischen Erklärung, die von AA.________ unterzeichnet wurde, brachte die Beschuldigte einen weiteren Zeugen ins Spiel, welcher ebenfalls vom «Zahnarzt» bestellt worden sein will für die Beobachtung der Unterschrift der Mutter der Beschuldigten. Auch er will D._____