9.3.5 «Entlastungszeugen» der Beschuldigten Aussagen von D.________ Hinsichtlich der Aussagen von D.________ wird auf E. III/7.3.3 hiervor sowie die korrekte Würdigung der Vorinstanz verwiesen werden (pag. 2209-2211, S. 18 f. der Urteilsbegründung). D.________ hat das von der Beschuldigten erstmals im Appellationsverfahren eingereichte Schreiben vom 17. Juli 2004, wonach er bestätigte, dass er mit anderen Personen am 24. September 2004 bei der Mutter der Beschuldigten im Altersheim AG.________(Ortschaft) gewesen sei und die Unterschrift auf der Postvollmacht von der Mutter der Beschuldigten stamme (pag.