33 20. Januar 2005 diverse Schreiben mit Unterschriften von L.________ eingereicht, welche vor dem 24. September 2004 datieren (pag. 129 ff. [Vorakten S 04 498]). Den Unterschriften ist gemeinsam, dass sie verhältnismässig unsicher und zittrig sind. Diese Schreiben stehen den Angaben der Beschuldigten anlässlich der Einvernahme vom 14. Januar 2005 entgegen, wonach sie von ihrer Mutter nie eine Zitterunterschrift gesehen habe (pag. 101 Z. 9 f. [Vorakten S 04 498]). Die Unterschriften von L.____