Die Kammer geht mit der Vorinstanz einig, dass die Beschuldigte offensichtlich für sämtliche Vorwürfe angeblich andere Schuldige zu suchen scheint. Der Umstand, dass sie nach und nach neue Zeugen präsentierte und ihr Aussageverhalten an die Situation anpasste, spricht gegen die Glaubhaftigkeit ihrer Aussagen. Weiter machte die Beschuldigte auch in Bezug auf die Unterschriften von L.________ widersprüchliche Angaben. Die Beschuldigte hat mit Eingabe vom