223 [Vorakten S 04 498]), wird zudem durch die Handschriftenanalyse des KTD bestätigt (pag. 67). 9.3.4 Aussagen der Beschuldigten Die Beschuldigte machte zum Vorwurf der Urkundenfälschung und des Betrugs insgesamt wenig glaubhafte Aussagen. Wie der Gerichtspräsident des Gerichtskreises X Thun in der Begründung zum Urteil vom 10. März 2006 zu Recht ausgeführt hat, fällt auf, dass die Beschuldigte von Anfang an, statt sich direkt zum Geschehen zu äussern, hauptsächlich nicht belegte Anschuldigungen gegen ihre Schwestern und die Beirätin ihrer Mutter erhob (pag. 97 Z. 33 ff.; 99 Z. 17 ff.; 445 Z. 27 f., 31 f.;