31 fälschte Unterschriftenkarte verwendet. Wer Urheber der Fälschung ist, lässt sich nicht mehr bestimmen und muss offen bleiben. Aus dem Bericht des KTD geht weiter hervor, dass auch die Unterschrift von D.________ auf dem Widerrufsschreiben vom 21. Dezember 2006 (Beilage 2 zum Revisionsgesuch) gefälscht ist (pag. 67). Dies stimmt mit den Angaben von D.________ überein (vgl. pag. 537 Z. 1 ff.). 9.3.2 Ernennungsurkunde Beiratschaft Aus der Ernennungsurkunde des Gemeinderats AC.________(Ortschaft) vom 30. Dezember 1996 ergibt sich, dass Fürsprecherin AN.