Darauf wird verwiesen. Soweit sich Ausführungen zu den einzelnen Beweismitteln aufdrängen, erfolgen diese an den entsprechenden Stellen im Rahmen der nachfolgenden Beweiswürdigung. 9.3 Beweiswürdigung durch die Kammer 9.3.1 Unterschriftenkarte / Handschriftenanalyse des KTD Wie bereits einleitend festgehalten wurde (vgl. E. II hiervor), hat die Handschriftenanalyse des KTD vom 24. Juni 2008 ergeben, dass die Unterschrift von «L.________» auf der Unterschriftenkarte, datierend vom 24. September 2004 (pag. 43 [Vorakten S 04 498]), gefälscht ist (pag.