_ ist gemäss Ernennungsurkunde vom 30.12.96 als Beirat von Frau L.________ ernannt worden und hat somit die alleinige Vollmacht über die Konten von L.________. Sie hat den Betrag auch festgestellt und bei der H.________(Finanzunternehmung) entsprechend Einsprache erhoben. Da die Notchecks ohne Bevollmächtigung von Frau L.________ oder Frau AN.________ eingelöst werden konnten, hat die H.________(Finanzunternehmung) die ganze Schadensumme von Fr. 17‘922.10 an Frau L.________ zurück erstattet. Damit sind die Rechte und Forderungen gegenüber der Verursacherin an die H.________(Finanzunternehmung) gegangen.