Dabei legte sie eine Unterschriftenkarte vor, welche angeblich am gleichen Tag von ihrer Mutter unterzeichnet worden sei. An diesem Tag hat die Geschädigte im Beisein ihrer Töchter, Frau AK.________ und Frau AL.________, sowie der Heimleiterin, Frau AM.________, ein anderes Schriftstück unterzeichnet. Es ist unschwer zu erkennen, dass diese Unterschrift mit derjenigen auf der Unterschriftenkarte nichts Gemeinsames hat. Diese muss somit von Frau A.________ selber unterzeichnet worden sein, um damit an das Geld ihrer Mutter zu kommen. Frau Fürsprecherin AN.________ ist gemäss Ernennungsurkunde vom 30.12.96 als Beirat von Frau L.____