9. Sachverhalt und Beweiswürdigung 9.1 Anzeige vom 3. Dezember 2004 In der Strafanzeige der Kantonspolizei Bern vom 3. Dezember 2004 wird Folgendes festgehalten (pag. 23 ff. [Vorakten S 04 498]): «Gemäss Strafanzeige der H.________(Finanzunternehmung) AV.________(Ortschaft) vom 27.10.04 hat Frau A.________ am 24.09.04 auf den Poststellen I.________(Ortschaft) und K.________(Ortschaft) widerrechtlich 2 Notchecks eingelöst und damit ab dem Konto ihrer Mutter, L.________, Fr. 17‘922.10 abgehoben. Dabei legte sie eine Unterschriftenkarte vor, welche angeblich am gleichen Tag von ihrer Mutter unterzeichnet worden sei.