27 mittelbar nach dem Vorfall Rat bei ihren Freunden gesucht und ihren Notar kontaktiert (pag. 3; 435 Z. 27 ff.; 437 Z. 1 [Vorakten S 04 498]). Sie hat erst später anlässlich der Hauptverhandlung vom 10. März 2006 das Ereignis ein wenig herunterzuspielen versucht. Die Beschuldigte hat mit der Androhung, eine Meldung bei der Steuerbehörde wegen angeblich vorhandenem Schwarzgeld zu machen, bezweckt, von E.________ einen Betrag von CHF 30‘000.00 zu erlangen, ohne dass die Beschuldigte darauf einen rechtmässigen Anspruch gehabt hätte.