_ vom 29. März 2015 (pag. 3127 ff.), welchen die Beschuldigte anlässlich der Berufungsverhandlung vom 7. Juli 2016 zu den Akten gereicht hat. Hinsichtlich dieses Dokuments fällt auf, dass W.________ wie die Auskunftsperson X.________ zu jedem Vorwurf, welchen die Beschuldigte betrifft, etwas zu deren Gunsten bestätigen will. So werden in diesem Schreiben Fotos beschrieben, welche W.________ im Auftrag «des Fotografen» im November 2013 in den Briefkasten der Beschuldigten deponiert haben will. Die Beschreibungen der Fotos der Ereignisse wirken zielgerichtet und erscheinen wenig glaubhaft. So soll mit diesem Bericht insbesondere untermauert werden, dass Z.________