24 Nichts anderes lässt sich aus dem Aussageverhalten von X.________ an der Fortsetzungsverhandlung vom 4. Dezember 2013 ableiten. Die Aussagen von X.________ sind karg und wenig plausibel. Ihre Begründung, weshalb sie Dinge in der Zeit von 2004 bis 2007 mit hohem Detailgrad beschreiben konnte, überzeugt nicht. Sie gab an, dass sie Tagebuch führe. Weil sie dies so berührt habe, habe sie das so aufgeschrieben. Sie habe dann nachgeschaut (pag. 1625 Z. 23 ff.). Auf Frage, was sie genau berührt habe, meinte sie, dass sie dazu nichts sagen möchte (pag. 1625 Z. 26).