22 an der Hauptverhandlung vom 31. August 2011 (pag. 535 ff.) konstante, in sich stimmige Aussagen. Er sagte am 3. November 2006 gegenüber der Polizei aus, dass er vor einiger Zeit für die Beschuldigte ein Formular unterschrieben habe. Dies sei am 17. Juli 2006 gewesen. Er habe das Formular gelesen und verstanden. Er habe es unterschrieben und somit das Formular bestätigt, obwohl er gewusst habe, dass diese Sachen, die darin stünden, nicht stimmten (pag. 107). An der Appellationsverhandlung gab D._____