Aussagen von D.________ D.________ hatte im Schreiben vom 17. Juli 2006 unterschriftlich bestätigt, dass er am 2. August 2004 bei der Beschuldigten vorgefahren sei und sie dann angerufen habe, woraufhin die Beschuldigte ihm berichtet habe, dass gerade ein Informatiker bei ihr an der Arbeit sei (pag. 523 [Vorakten S 04 498]). In einem zweiten Schreiben vom selben Tag hatte D.________ unterschriftlich bestätigt, dass er am 24. September 2004 mit L.________ (Mutter der Beschuldigten) im Altersheim AG.________(Ortschaft) gewesen sei und die Unterschrift auf der Postvollmacht wie auch die Unterschrift auf einem «anderen Papier» von L.__