Zum Zeugen Z.________ gab sie an, dass sie auch diesen Zeugen nicht vorher genannt habe, weil sie nicht im Traum daran gedacht habe, dass sie verurteilt werde. Als Laie habe sie das Gefühl gehabt, wenn Aussage gegen Aussage stehe, brauche sie sich gar nicht speziell zu verteidigen (pag. 573 [Vorakten S 04 498]). Diese Erklärung der Beschuldigten mutet seltsam an, ist doch davon auszugehen, dass jemand, welcher sich nichts zu Schulden kommen lassen hat, alles daran setzt, dass dies möglichst rasch so festgestellt werden kann. Änderungen im Aussageverhalten sind zudem ein Indiz, welches die Aussagen der Beschuldigten als nicht glaubhaft erscheinen lassen. Die Zeugen Z.___