Es fällt aber auf, dass die Beschuldigte von Beginn an ausschweifende und unsachliche Aussagen machte und sich vor allem darauf beschränkte, E.________ sowie deren Ehemann schlecht zu machen. So gab sie etwa am 13. August 2004, als sie über die Anzeige informiert wurde, an, E.________ habe wohl einen «Sonnenstich». Die Frau sei «krank» und sollte dringend zu einem Psychiater. Sie «terrorisiere» die ganze Eigentümerschaft (pag. 5 [Vorakten S 04 498]). An der Einvernahme vom 14. Januar 2005 stellte die Beschuldigte in Abrede, dass sie das mit dem «Sonnenstich» gesagt habe (pag. 95 Z. 18 [Vorakten S 04 498]).