Die Schilderungen von E.________ zu den von der Beschuldigten vorgezeigten Bankunterlagen sind ebenfalls schlüssig. E.________ gab an der Hauptverhandlung an, dass sie einen Blick auf die Kontoauszüge geworfen habe, sie hätten vom 6. Juli 2004 und 6. August 2003 datiert und seien an die Firma ihres Mannes adressiert gewesen (pag. 435 Z. 16 f. [Vorakten S 04 498]). Am 6. Juli sei ihr Mann schon 2 Monate tot gewesen, er hätte ihr [der Beschuldigten] also keine Briefe mehr geben können (pag. 435 Z. 17 f. [Vorakten S 04 498]).