16 schriften geleistet hätten, welche sich nun als Fälschungen herausgestellt haben (vgl. zur eingehenden Würdigung der Aussagen von X.________, E. III ff. hiernach). Die Resultate der Schriftenanalyse sprechen demgegenüber klar für die Glaubhaftigkeit der Aussagen von D.________, welcher bestritt, die gemäss Bericht gefälschten Unterschriften gefälscht zu haben (vgl. zur eingehenden Würdigung der Aussagen von D.________, E. III ff. hiernach).