Unterschriften „L.________“ und „D.________“ auf den Revisionsbeilagen 6-9, also den von A.________ vor der Verhandlung vor dem Appellationshof eingereichten Vergleichsunterschriften vom 24.09.2004 (Unterschriften X1.5-X1.8 [pag. 67 Ziff. 7a] und X2.1-X2.4 [pag. 67 Ziff. 7 b]). Der Bericht stellt zudem fest, dass bezüglich dieser gefälschten Unterschriften jeweils ein und dieselbe Vorlage verwendet wurde, und zwar wegen Deckungsgleichheiten. Aufgrund dieser Machart sei von derselben Urheberschaft auszugehen (pag. 67 Ziff. 7c).»