22 f Revisionsakten). Nach der Aufhebung des Urteils vom 10.03.2006 wurde im neu eröffneten Verfahren beim kriminaltechnischen Dienst eine Schriftanalyse verlangt. Der diesbezügliche Bericht ergab die folgenden Fälschungen: Unterschrift von L.________ auf der Unterschriftenkarte (Unterschrift X1.3, pag. 67 Ziff. 7a). Unterschrift „D.________“ auf Beilage 2 zur Revision (Widerruf der Zeugenaussage D.________, Unterschrift X2.5, pag. 67 Ziff. 7b).