15 Beilage 9: „Verfügung“ vom 24.09.2004 der Mutter (Verkauf des Hauses in AC.________(Ortschaft) durch die Beschuldigte und deren Begünstigung ohne Anrechnung an ein zukünftiges Erbe), ebenfalls mit „D.________“ unterzeichnet (entspricht pag. 553 der Vorakten). Gemäss Entscheid des Kassationshofes des Obergerichts des Kantons Bern wurde das Urteil des Gerichtspräsidenten [des Gerichtskreises X Thun] vom 10.03.2006 aufgehoben, weil A.____