II. Ausgangslage / Vorgehensweise der Beschuldigten Die Vorinstanz hat die allgemeine Ausgangslage im vorliegenden Fall wie folgt zusammengefasst (pag. 2205 f., S. 16 f. der Urteilsbegründung): «A.________ wurde mit Urteil des Gerichtspräsidenten [des Gerichtskreises X Thun] vom 10.03.2006 schuldig erklärt wegen Urkundenfälschung und Betrug z.N. der H.________(Finanzunternehmung) und der versuchten Erpressung und Verletzung des Schriftgeheimnisses z.N. E.________ (vgl. dazu die Übersicht über die Vorwürfe). A.________ appellierte gegen dieses Urteil. In der Begründung der Appellation werden Z._____