3087): «1. Das Urteil vom 29. Oktober 2014 vom Regionalgericht Oberland sei vollumfänglich aufzuheben und die Beschuldigte sei von Schuld und Strafe vollumfänglich frei zu sprechen, namentlich in Bezug auf die Vorwürfe des Betruges, der Urkundenfälschung, der Verletzung des Schriftengeheimnisses und der versuchten Erpressung; 2. Die Beschuldigte sei zu Lasten der Staatskasse mit CHF 8‘200.- zu entschädigen; 3. […]; 4. Die Kosten des Verfahrens seien zu Lasten der Staatskasse zu regeln; 5. Die derzeitige amtliche Verteidigung sei mit CHF 24‘451.00 zu entschädigen; Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (inkl. MwSt.).»