12 gung von W.________ und X.________ sowie um Edition der Tagebücher von X.________ wurden an der Berufungsverhandlung begründet abgewiesen. Die neu eingereichten Beweismittel («Wahrheitsbericht» von W.________ vom 29. März 2015 sowie Schreiben von Y.________ vom 4. Dezember 2002; pag. 3127 ff.; 3136) wurden zu den Akten erkannt (pag. 3081).