2365 ff.). Mit Verfügung vom 29. April 2015 wurde der Beweisantrag begründet abgewiesen (pag. 2383 ff.). Rechtsanwalt Dr. B.________, amtlicher Verteidiger der Beschuldigten, stellte mit Gesuch vom 18. April 2016 den Antrag es seien diverse, im Gesuch aufgeführten Akten zu edieren (vgl. pag. 2973 ff.). Mit Beschluss vom 18. Mai 2016 wurde das Akteneditionsgesuch begründet abgewiesen (pag. 3011 ff.). Rechtsanwalt V.________, mit Substitutionsvollmacht von Rechtsanwalt Dr. B.________, beantragte an der Berufungsverhandlung vom 7. Juli 2016, es seien W.________ und X.________ zu befragen und es seien die Tagebücher von X.________ zu edieren (pag.