3. Beweisanträge und Beweisergänzungen Rechtsanwalt S.________, damaliger amtlicher Verteidiger der Beschuldigten, beantragte mit Berufungserklärung vom 29. Januar 2015 die Befragung von T.________ als Zeugen (pag. 2317). Mit Verfügung vom 19. März 2015 wurde der Beweisantrag begründet abgewiesen (pag. 2347 ff.). Mit Schreiben vom 16. April 2015 beantragte Rechtsanwalt S.________, es seien die Fotos, welche sich im Reisekoffer der Beschuldigten befänden, den sie in U.________(Land) habe zurücklassen müssen, als Beweismittel zu sichern und zu den Akten zu nehmen (pag. 2365 ff.).