Dossier SK 16 101]). Das Ausstandsgesuch wurde von der 1. Strafkammer mit Beschluss vom 9. Mai 2016 begründet abgewiesen (pag. 205 ff. [Dossier SK 16 101]). Die Berufungsverhandlung vor der 1. Strafkammer des Obergerichts des Kantons Bern fand am 7. Juli 2016 in Anwesenheit der Beschuldigten sowie ihres Verteidigers statt (pag. 3079 ff.). Die Privatklägerin wurde mit Vorladung vom 4. April 2016 nicht zum persönlichen Erscheinen verpflichtet (pag. 2786 f.).