Mit Verfügung vom 24. März 2016 wurde die oberinstanzliche Verhandlung vom 4. April 2016 abgesetzt, damit der Verteidigung zusätzliche Vorbereitungszeit zur Verfügung steht. Es wurde festgehalten, dass die nach wie vor vollständigen amtlichen Akten der Verteidigung am 3. Februar 2016 und 14. März 2016 zugestellt worden seien. Wenn der Verteidiger zusätzliche Akten beiziehen möchte, habe er entsprechend begründete Anträge zu stellen (pag. 2773 f.). Am 21. März 2016 stellte die Beschuldige ein Ausstandsgesuch gegen Oberrichter Zihlmann (pag. 1 ff. [Dossier SK 16 101]).