11 lichen Akten wurden der Verteidigung nochmals zur Einsichtnahme zugestellt (pag. 2759 ff.). Mit Schreiben vom 21. März 2016 machte der amtliche Verteidiger erneut geltend, dass ihm eine «seriöse» Vorbereitung der Berufungsverhandlung nicht möglich sei (pag. 2766 ff.). Mit Verfügung vom 24. März 2016 wurde die oberinstanzliche Verhandlung vom 4. April 2016 abgesetzt, damit der Verteidigung zusätzliche Vorbereitungszeit zur Verfügung steht.