2472 ff.). Gleichentags teilte die Beschuldigte dem Obergericht erneut telefonisch mit, dass sie mit Rechtsanwalt S.________ als amtlichen Verteidiger nicht einverstanden sei (pag. 2471). Am 18. November 2015 ersuchte Rechtsanwalt S.________ im eigenen Namen um Entlassung aus dem amtlichen Mandat (pag. 2491 ff.). Mit Verfügung vom 18. November 2015 wurde der Antrag gutgeheissen und Rechtsanwalt S.________ als amtlicher Verteidiger der Beschuldigten entlassen. Die oberinstanzliche Verhandlung vom 23. November 2015 wurde abgesetzt (pag. 2498 ff.). Mit Verfügung vom 18. Dezember 2015 wurde, wie von der Beschuldigten vorgeschlagen (pag.