_ liess sich nicht vernehmen. Mit Verfügung vom 20. Mai 2015 wurde zur Berufungsverhandlung am 23. November 2015 vorgeladen (pag. 2401 ff.). Am 26. Oktober 2015 stellte die Beschuldigte ein Ausstandsgesuch gegen Oberrichterin Hubschmid und ersuchte um Auswechslung des amtlichen Verteidigers (pag. 2423 ff.). Mit Verfügung vom 16. November 2015 wurde das Gesuch der Beschuldigten um Wechsel des amtlichen Verteidigers abgewiesen und das amtliche Mandat von Rechtsanwalt S.________ bestätigt (pag. 2472 ff.).