Der Kanton Bern entschädigt Rechtsanwalt S.________ für die amtliche Verteidigung von A.________ mit CHF 15‘921.70. Davon sind gemäss Verfügung vom 24.03.2014 bereits CHF 11‘090.50 vorschussweise an Rechtsanwalt S.________ geleistet worden. A.________ hat dem Kanton Bern die ausgerichtete amtliche Entschädigung zurückzuzahlen und Rechtsanwalt S.________ die Differenz von CHF 3'553.20 zwischen der amtlichen Entschädigung und dem vollen Honorar zu erstatten, sobald es ihre wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben (Art. 135 Abs. 4 StPO).