A.________ hat dem Kanton Bern die Entschädigung zurückzuzahlen und Rechtsanwalt R.________ die Differenz von CHF 205.20 zwischen der amtlichen Entschädigung und dem vollen Honorar zu erstatten, sobald es ihre wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben (Art. 135 Abs. 4 StPO).