A.________ hat dem Kanton Bern die Entschädigung zurückzuzahlen und Rechtsanwalt Q.________ die Differenz von CHF 1‘134.00 zwischen der amtlichen Entschädigung und dem vollen Honorar zu erstatten, sobald es ihre wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben (Art. 135 Abs. 4 StPO). 4. Die Entschädigung für die amtliche Verteidigung von A.________ durch Rechtsanwalt R.________, wird wie folgt bestimmt (Einsetzung mit Verfügung vom 18.07.2012, Entlassung am 12.09.2012):