A.________ hat dem Kanton Bern die Entschädigung zurückzuzahlen und Rechtsanwalt P.________ die Differenz von CHF 523.00 zwischen der amtlichen Entschädigung und dem vollen Honorar zu erstatten, sobald es ihre wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben (Art. 135 Abs. 4 StPO).