wird infolge eingetretener Verjährung eingestellt, 6 unter Auferlegung der anteilsmässigen Verfahrenskosten von CHF 1‘000.00 an A.________; und unter Auferlegung der diesbezüglichen Auslagen von CHF 750.00 an den Kanton Bern. II. A.________ wird schuldig erklärt: