2. Das im Urteil vom 10.03.2006 festgesetzte Honorar für Fürsprecher F.________, Bern, wird in Bestätigung des damaligen Urteils wie folgt festgesetzt: Gebühr Fr. 6'900.00 Auslagen MWSt-pflichtig Fr. 490.00 Mehrwertsteuer 7.6 % Fr. 561.65 Auslagen ohne MWSt Fr. Total Fr. 7'951.65 Anspruch gegenüber dem Kanton Bern im Fall der Nichterhältlichkeit: