Die Beschuldigte appellierte gegen dieses Urteil (pag. 459 [Vorakten S O4 498], wobei sie anlässlich der Appellationsverhandlung vom 17. November 2006 die Appellation zurückzog (pag. 558 [Vorakten S 04 498]). Mit Beschluss vom selben Tag wurde festgestellt, dass das Urteil vom 10. März 2006 in Rechtskraft erwachsen sei und die Sache wurde als erledigt abgeschrieben (pag. 593 ff. [Vorakten S O4 498]). Mit Revisionsgesuch vom 18. Mai 2007 reichte die Beschuldigte neue Dokumente ein und ersuchte um Aufhebung des Urteils vom 10. März 2007 (richtig: 2006; pag. 10 ff. [Revisionsakten KH 2007 12]).