1. Prozessuale Ausgangslage / Revisionsentscheid / erstinstanzliches Urteil Der Gerichtspräsident des Gerichtskreises X Thun erklärte A.________ (nachfolgend: Beschuldigte) mit Urteil vom 10. März 2006 der vollendeten versuchten Erpressung, der Verletzung des Schriftgeheimnisses beides z.N. E.________, des Betrugs z.N. H.________(Finanzunternehmung), sowie der Urkundenfälschung schuldig und verurteilte sie zu drei Monaten Gefängnis, unter Gewährung des bedingten Strafvollzugs bei einer Probezeit von zwei Jahren sowie zu einer Busse von CHF 1‘000.00 (pag. 453 ff. [Vorakten S O4 498]). Die Beschuldigte appellierte gegen dieses Urteil (pag.