3. Die Zustimmung zur Löschung des erstellten DNA-Profils (PCN-Nr. .________ .________) ist nach Ablauf der Frist durch das zuständige Bundesamt einzuholen (Art. 16 Abs. 4 DNA-ProfilG). 45 VII. Dispositiv Die 2. Strafkammer hat erkannt: I. Es wird festgestellt, dass das Urteil des Kollegialgerichts Emmental-Oberaargau vom 15. Januar 2015 insoweit in Rechtskraft erwachsen ist als