Er ist mit diesen Anträgen damit zwar unterlegen. Die Strafe wurde aber in grossen Umfang, nämlich um 15 Monate, herabgesetzt, weshalb es sich rechtfertigt, dem Beschuldigten lediglich 2/3 der oberinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 4‘500.00, ausmachend CHF 3‘000.00, aufzuerlegen. Die restanzlichen oberinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 1‘500.00 trägt der Kanton Bern.