Die Einsatzstrafe von 2 Monaten ist damit zunächst um 755 Strafeinheiten zu erhöhen, was rund 25 Monaten Freiheitsstrafe entspricht. In dieser Erhöhung sind sämtliche Delikte mit Ausnahme des gewerbsmässigen Betrugs enthalten. Für den gewerbsmässigen Betrug ist diese Strafe noch um 28 Monate zu erhöhen. Insgesamt resultiert damit eine Freiheitsstrafe von rund 55 Monaten. Der Beschuldigte beantragt eine Gesamtstrafe von lediglich 3 Jahren und macht geltend, er habe sich die teilbedingte Strafe mit seinem Einsatz für die Familie und an der Arbeitsstelle verdient. Es sei ihm eine günstige Prognose zu stellen.