Damit präsentieren sich die einzelnen Delikte wie folgt: Die Einsatzstrafe für die schwerste falsche Anschuldigung zum Nachteil von C.________ beträgt 2 Monate Freiheitsstrafe. Für die weiteren Delikte ist die Einsatzstrafe angemessen (grundsätzlich um 2/3) zu erhöhen: Falsche Anschuldigung z.N. F.________ um 45 SE (= 1 ½ Monate) Falsche Anschuldigung z.N. R.